Herzlich willkommen beim Verein zur Förderung der Rassehundezucht.
Diese Seite befindet sich derzeit im Umbau – aufgrund der neuen Anforderungen aus dem österreichischen Tierschutzgesetz:
§ 22a Abs 1 Z 3 TSchG: § 22a Abs 1 Z 4 TSchG: § 22a Abs 2 TSchG: |
Wir haben ein Basisprogramm zur Qualzuchtprävention und die Erweiterung für 15 Hunderassen bei der österreichischen Qualzuchtkommission fristgerecht zur Begutachtung eingereicht. Das Programm ist laut § 22b Abs. 3 TSchG sofort einsetzbar. Alle ZüchterInnen unseres Vereins können kostenfrei* an diesen Programmen teilnehmen und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben (§ 22a TSchG) ohne ein eigenes Qualzuchtpräventionsprogramm zu benötigen. Wir führen die ZüchterInnen Schritt für Schritt durch das Programm und unterstützen auch bei behördlichen Kontrollen, um so allen teilnehmenden ZüchterInnen Rechtssicherheit zu geben. Selbstverständlich gilt dies alles auch für zukünftige Vereinsmitglieder die als ZüchterInnen neu beitreten.
* Es werden nur Unkostenbeiträge für händische Bearbeitungen und die Ausstellung der Dokumente verrechnet.