user_mobilelogo

Herzlich willkommen beim Verein zur Förderung der Rassehundezucht

Diese Seite befindet sich derzeit im Umbau – aufgrund der neuen Anforderungen aus dem österreichischen Tierschutzgesetz:

§ 22a Abs 1 Z 3 TSchG:
Es dürfen nur gesunde Tiere für die Zucht eingesetzt werden. Bei Hunden, Katzen und bestimmten in der Verordnung gemäß § 22b Abs. 1 genannten Tierrassen oder Tieren mit speziellen Merkmalen, bei denen besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Qualzucht erforderlich sind, muss ein Programm oder zumindest eine Dokumentation über tierärztliche diagnostische Untersuchungen und über die Abklärung von Risikofaktoren vorliegen. Die Züchterin bzw. der Züchter muss die Risikoparameter ihrer bzw. seiner gezüchteten Tierart kennen und dementsprechend handeln.

§ 22a Abs 1 Z 4 TSchG:
Die Züchterinnen bzw. Züchter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wahrscheinlichkeit von Erbschäden reduziert und Qualzucht verhindert wird.

§ 22a Abs 2 TSchG:
Für Tierhalterinnen bzw. Tierhalter, die an einem von der gemäß § 22c Abs. 1 eingerichteten Kommission für tauglich befundenen Zucht- bzw. Maßnahmenprogramm gemäß § 22b Abs. 3 teilnehmen und dieses nachweislich einhalten und umsetzen, gelten die Anforderungen der Abs. 1 Z 3 und 4 als erfüllt. Selbiges gilt auch für tauglich befundene Programme und sinngemäß für begutachtete Einzeltiere gemäß § 22c Abs. 4 Z 10. Nachweise über die Einhaltung und Umsetzung der im jeweiligen Programm vorgesehenen Maßnahmen sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Wir haben ein Basisprogramm zur Qualzuchtprävention und die Erweiterung für 15 Hunderassen bei der österreichischen Qualzuchtkommission fristgerecht zur Begutachtung eingereicht. Das Programm ist laut § 22b Abs. 3 TSchG sofort einsetzbar. Alle ZüchterInnen unseres Vereins können kostenfrei* an diesen Programmen teilnehmen und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben (§ 22a TSchG) ohne ein eigenes Qualzuchtpräventionsprogramm zu benötigen. Wir führen die ZüchterInnen Schritt für Schritt durch das Programm und unterstützen auch bei behördlichen Kontrollen, um so allen teilnehmenden ZüchterInnen Rechtssicherheit zu geben. Selbstverständlich gilt dies alles auch für zukünftige Vereinsmitglieder die als ZüchterInnen neu beitreten.

* Es werden nur Unkostenbeiträge für händische Bearbeitungen und die Ausstellung der Dokumente verrechnet.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.